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Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Wie entscheide ich mich?

  • Autorenbild: Ninebarc
    Ninebarc
  • 13. Nov. 2020
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Dez. 2020

Ob Unfall oder Krankheit, es gibt viele Gründe, die dazu führen, dass man plötzlich selbstständig keine Entscheidungen mehr treffen kann oder sollte. Dann ist man auf andere angewiesen, die in solchen Fällen die eigenen Angelegenheiten übernehmen.


Wer diese Person künftig sein soll, kann man in einer Vorsorgevollmacht oder in einer Betreuungsverfügung festlegen. Beide Formen haben sowohl Gemeinsamkeiten als auch wesentliche Unterschiede. Die richtige Entscheidung zu treffen, ist daher auch für digitale Vorsorge essenziell. So ersparen Sie sich und Ihren Angehörigen leidvolle Situationen.


Seniorin schaut nachdenklich aus dem Fenster

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine von Ihnen bestimmte Person im Falle einer Notsituation bestimmte Aufgaben und Angelegenheiten für Sie zu übernehmen. Die Vorsorgevollmacht ist rechtsverbindlich. Sie gilt ab einen selbst festgelegten Zeitpunkt. Dies kann ab sofort nach Unterschrift sein oder erst, sobald ein Arzt mangelnde oder gar eine Geschäftsunfähigkeit festgestellt hat. Voraussetzung für eine rechtskräftige Vorsorgevollmacht ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung voll geschäftsfähig sind. Dies können Sie bei einem Notar oder einer Betreuungsbehörde zusätzlich beglaubigen lassen, ist aber nicht zwingend notwendig.


Vorsorgevollmacht - Vorteile

  • Wenig Aufwand: Eine Vorsorgevollmacht kann bequem von zu Hause aus erstellt werden. Unsere digitale Vorsorge Plattform bietet einen entsprechenden Generator.

  • Flexibel: Sie bestimmen, ob Sie in der Vorsorgevollmacht alle oder nur Teilbereiche Ihres Lebens angeben wollen. Zum Beispiel können Sie jemanden dazu bevollmächtigen, Sie bei Behörden und Gerichten zu vertreten, aber nicht Ihre Post oder E-Mails zu lesen. Mustervorlagen für Vorsorgevollmachten lassen sich außerdem nach Belieben ergänzen und nach Ihren Wünschen anpassen. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen oder angepasst werden.

  • Gewissheit: Sofern der Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht ebenfalls unterschrieben hat, steht fest, dass dieser sich auch um Sie kümmern wird. Der Ausnahmefall tritt ein, wenn der Bevollmächtigte sich zum benötigten Zeitpunkt im Ausland befindet oder selbst nicht mehr in der Lage ist, sich um Ihre Angelegenheiten zu kümmern. Als zusätzliche Sicherheit können Sie entweder einen Vertreter in der Vorsorgevollmacht festlegen oder gleich mehrere Personen bevollmächtigen.

  • Schnelles Handeln: Die durch die Vorsorgevollmacht bestimmte Person kann ab dem von Ihnen festgelegten Zeitpunkt sofort für Sie handeln.

  • Keine Kosten: Wenn Sie einen Angehörigen in der Vorsorgevollmacht als Betreuer einsetzen, entstehen keine ungewollten Kosten. Eine Vergütung bleibt somit Ihnen überlassen.

  • Schutz vor Missbrauch: Entscheidungen im höchstpersönlichen und medizinischen Bereich fallen auch bei der Vorsorgevollmacht unter das Betreuungsgesetz. Ein Bevollmächtigter kann Sie zum Beispiel nicht verheiraten oder Ihr Testament schreiben. Freiheitsentziehende Maßnahmen, wie die Anbringung eines Bettgitters oder der Einnahme von stark beruhigenden Medikamenten, sind nicht in der Vorsorgevollmacht enthalten. Hier wird eine schriftliche Genehmigung des Betreuungsgerichts benötigt. Gleiches gilt für Lebensgefährliche Operationen. Alternativ kann auch ein Richter über diesen Bereich für Sie entscheiden.

Vorsorgevollmacht - Nachteile

  • Keine Kontrolle: Die in der Vorsorgevollmacht durch Sie bevollmächtigte Person wird durch niemanden auf Eignung geprüft oder kontrolliert. Deshalb achten Sie bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht genau darauf wem Sie diese Aufgabe zuteilen.

  • Viel Vertrauen benötigt: Eine Vorsorgevollmacht ist eine Frage des Vertrauens. Im engeren Familienkreis mag dies noch leicht erscheinen, wenn allerdings keine näheren Angehörigen vorhanden sind, kann es zu Schwierigkeiten kommen.

  • Keine gesetzliche Regelung für den finanziellen Bereich: Der durch die Vorsorgevollmacht, Bevollmächtigte muss dem Gericht keine Rechenschaft leisten und wird bei finanziellen Angelegenheiten nicht durch das Gericht kontrolliert.

Was ist eine Betreuungsverfügung

Anders als die Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung alleine nicht rechtsverbindlich. In der Betreuungsverfügung schlagen Sie lediglich einen Betreuer vor, der zunächst durch das Betreuungsgericht geprüft werden muss. Das Gericht versucht dabei Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Ohne Gerichtsbeschluss berechtigt eine Betreuungsverfügung einen Betreuer jedoch nicht direkt Entscheidungen zu treffen.


Betreuungsverfügung - Vorteile

  • Keine Geschäftsfähigkeit: Sie können eine Betreuungsverfügung auch dann erstellen, wenn Sie selbst nicht mehr geschäftsfähig sind, da sie zum Beispiel an Demenz leiden. Dies ist möglich durch die Überprüfung des Gerichts.

  • Dann Betreuung, wenn man Sie braucht: Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung nicht ab sofort gültig. Ob und in welchem Umfang ein Betreuer benötigt wird, wird genauestens geprüft. Sie können die Betreuungsverfügung also unbesorgt ausstellen und müssen Sie sich nicht davor fürchten, plötzlich fremdbestimmt zu leben.

  • Zusätzliche Kontrolle: Das Betreuungsgericht steht über der Betreuungsverfügung. Es überprüft und kontrolliert den Betreuer und kann diesen, gegebenenfalls auch absetzen.

  • Kontrolle bei finanziellen Angelegenheiten: Anders als bei der Vorsorgevollmacht muss der Betreuer im Rahmen der Betreuungsverfügung dem Gericht stets Rechenschaft leisten. Er darf keine Geschäfte mit sich selbst oder näheren Verwandten machen. Sämtliche Ausgaben müssen genau dokumentiert werden. Das Gericht kann jederzeit die Vermögensaufstellung einsehen.

Betreuungsverfügung - Nachteile

  • Kontrolle durch den Staat: Nicht jeder wünscht sich, in seinen privaten Angelegenheiten durch den Staat kontrolliert zu werden. Dies gilt sowohl für den Betreuten als auch für den Betreuer. Gerade innerhalb der Familie, kann die verstärkte Kontrolle sehr belastend sein. Im schlimmsten Fall trifft ein fremder Rechtspfleger eine Entscheidung für Sie, der sich nicht in Ihren Angelegenheiten auskennt. Bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung sollte dies berücksichtigt werden.

  • Keine Garantie auf Wunsch-Betreuer: Die in Ihrer Betreuungsverfügung ernannte Person kann durch das Gericht abgelehnt werden. In der Regel werden Ihre Wünsche aber berücksichtigt.

  • Keine direkte Handlungsfähigkeit: Bis der Betreuer, den Sie in Ihrer Betreuungsverfügung festgelegt haben aktiv für Sie entscheiden darf, vergehen rund 3 Monate. Zunächst muss ein Sachverständigengutachten erstellt werden, um den Umfang, die Dauer und Ihre Notwendigkeit für Betreuung einzuschätzen. Dann muss das Gericht den vorgeschlagenen Betreuer prüfen und gegebenenfalls einen anderen besetzen. Der gesamte Prozess der Betreuungsverfügung ist sehr bürokratisch und dauert dementsprechend lange. In diesem Zeitraum kann keine Person für Sie handlungsfähig werden. Nur bei besonderer Dringlichkeit kann ein vorläufiger Betreuer eingesetzt werden.

  • Hohe Kosten: Wenn der in Ihrer Betreuungsverfügung festgelegte Betreuer nicht akzeptiert und ein Berufsbetreuer eingesetzt wird, entstehen auf verschiedenen Ebenen Kosten. Dazu zählen Gerichtskosten, das Sachverständigengutachten und der Betreuer selbst. Die Kosten eines Berufsbetreuers sind abhängig von Ihrem Vermögen und dessen Ausbildung. Dieser kann zwischen 23 und 39 Euro die Stunde kosten. Zusätzlich fällt die Umsatzsteuer an. (§ 4VBVG und §§ 1836,1908 i BGB). Den Betreuer zahlen Sie selbst oder Ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen.

Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung - Warum muss ich mich entscheiden?

Manche Vorsorge Ratgeber empfehlen die Betreuungsverfügung als eine Ergänzung zur Vorsorgevollmacht. Gesetzlich schließen sich beide Formen jedoch gegenseitig aus. Eine Betreuung durch das Gericht ist grundsätzlich ausgeschlossen, sobald es einen Bevollmächtigten gibt, der im Sinne des Betreuten handelt (§ 1896 Abs. 2 BGB). Wurde ein außenstehender Betreuer durch ein Gericht bestellt, dann ist es auch möglich, durch die Vorlage einer rechtskräftigen Vorsorgevollmacht einen bereits eingesetzten Betreuer abzusetzen.


Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung - Welche Vorsorge ist für mich geeignet?

Diese Leitfrage kann bei der Entscheidung helfen: Soll der Verfügende alleine und unabhängig entscheiden dürfen (Vorsorgevollmacht) oder soll dieser durch ein Gericht kontrolliert und überwacht werden (Betreuungsverfügung)?


Wenn Sie eine Familie haben, die sich bereit erklärt, im Ernstfall für sie zu sorgen, empfiehlt es sich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Diese erlaubt sofortige Handlungsfähigkeit und erspart manch lästige Wege durch die Bürokratie. Dies spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld, welches sonst für ein Gerichtsverfahren und einen gestellten Betreuer aufgewendet werden müsste.


Eine Betreuungsverfügung eignet sich besser, wenn sie keine näheren Angehörigen haben oder sich mehr Kontrolle wünschen. Diese Form der Vorsorge eignet sich auch dann, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Die Kosten der Betreuungsverfügung hängen von dem eingesetzten Betreuer, dem Umfang der Betreuung und Ihrem eigenen Vermögen ab und können somit variieren.


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