Coronakrise: So passen Sie Ihre Patientenverfügung an
- Ninebarc
- 25. Nov. 2020
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 4. Feb. 2021
Wer am Lebensende die künstliche Beatmung ablehnt, macht dies in einer Patientenverfügung deutlich. Die Patientenverfügung kann auch in die digitale Vorsorge integriert werden. Angesichts der Pandemie wünschen die meisten Menschen im Falle eines schweren Covid-19-Verlaufs für diesen besonderen Notfall dennoch künstlich beatmet zu werden. Erfahren Sie, wie die Pandemie sich auf Ihre Patientenverfügung auswirken könnte und wie digitale Vorsorge dabei hilft Sie zu entlasten.

Welche Maßnahmen erwarten mich im Falle eines schweren Covid-19-Verlaufs?
Bei schweren Krankheitsbildern wie Atemnot, einer Lungenentzündung oder gravierenden Begleiterscheinungen ist eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich. Dies ist bei etwa 10% der Covid-19-Erkrankungen der Fall. Wenn der Körper hier nicht mit ausreichend Sauerstoff versorgt wird, kann der Verlauf lebensbedrohlich werden und eine künstliche Beatmung erforderlich machen.
Derzeit, ist dies laut Ärzten meist die einzige Behandlungsmöglichkeit. Die Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich die Lunge erholen kann und so der Erkrankte langsam genesen kann. Für die künstliche Beatmung wird der Patient meist intubiert. In seltenen Fällen muss ein Luftröhrenschnitt durchgeführt werden.
Während der Behandlung wird der Patient sediert, um Schmerzen zu vermeiden. Dies wird in den Medien oft als künstliches Koma beschrieben. Um den Patienten optimal mit Nährstoffen zu versorgen, wird dieser durch eine Magensonde ernährt. Eventuell kann es zu Wiederbelebungsmaßnahmen kommen.
Die “Corona Behandlung” ist kein klassischer Fall einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung greift erst dann, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann und es zu lebenserhaltenden Maßnahmen kommt. Bei einer Corona Behandlung ist dies meist nicht der Fall, weshalb eine Patientenverfügung gar nicht erst zum Tragen kommt.
In den meisten Fällen ist der Patient bei der Einlieferung ins Krankenhaus einwilligungsfähig. Dieser wird über das Koma und die künstliche Beatmung aufgeklärt und kann dementsprechend den Maßnahmen zustimmen oder diese ablehnen. In diesem Fall wird keine Patientenverfügung benötigt.
Des Weiteren ist eine Patientenverfügung meist an Situationen geknüpft, zum Beispiel “Im Falle einer unheilbaren Krankheit”. Wenn dieser Fall eintritt, werden die dort geschilderten Wünsche des Patienten geltend gemacht. Corona gilt nicht als unheilbar, weshalb die darunter geschilderten Maßnahmen nicht gelten. Gleiches gilt für einen “unabwendbaren Sterbeprozess”.
Ob eine Patientenverfügung überhaupt zur Anwendung kommt, ist von Fall zu Fall verschieden. Erst wenn das künstliche Koma schlecht verläuft und es keine Aussicht auf eine Wiedererlangung des Bewusstseins gibt, berufen sich die Ärzte auf die Patientenverfügung.
Wann Sie Ihre vorhandene Patientenverfügung ändern sollten
Dennoch bietet die Pandemie einen Anlass, die eigenen Vorsorgeunterlagen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen: Oft ist die Patientenverfügung zu allgemein formuliert und nicht situationsgerecht angepasst.
Es sollte immer eine konkrete Handlungsentscheidung aus der Patientenverfügung herausgehen. Dafür müssen ärztliche Maßnahmen genannt- und Krankheiten sowie Behandlungssituationen spezifiziert werden. Es gilt so wenig Interpretationsspielraum wie möglich zu lassen. Beinhaltet Ihre Patientenverfügung keine konkreten Fallbeispiele, bietet es sich an eine Neue zu verfassen.
Am besten ist es, eine Patientenverfügung zu haben, die verschiedene Lebenssituationen, diverse Krankheiten und Behandlungen berücksichtigt. Dann besteht kein Grund, sich wegen Corona im Zusammenhang einer Benachteiligung durch eine Patientenverfügung Gedanken zu machen.
(Digitale) Vorsorge - Patientenverfügung durch eine Corona-Klausel ergänzen
Möchten Sie intensivmedizinische Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona gesondert handhaben, dann ergänzen Sie Ihre Patientenverfügung um eine “Corona Klausel”. So gehen Sie sicher, dass im Falle einer Covid-19-Erkrankung nur die in der Klausel genannten Maßnahmen geltend gemacht werden. Wie diese aussehen und welche Behandlung Sie diesbezüglich wünschen oder ablehnen, müssen Sie allerdings im Voraus konkret festlegen.
Eine solche Ergänzung in Ihrer Patientenverfügung könnte folgendermaßen aussehen:
Im Falle einer Corona Erkrankung möchte ich künstlich beatmet werden. Und zwar wenn es medizinisch notwendig ist und ich die Chance habe, ohne schwere Folgen zu überleben. Wenn dies nicht der Fall ist, soll die alte Verfügung beibehalten werden.
Wichtig: Auch die Ergänzung der Patientenverfügung muss mit Datum versehen und unterschrieben werden.
Fazit - Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann jederzeit erneuert, widerrufen und neu aufgesetzt werden. Sie dient wie alle anderen Vorsorgemaßnahmen auch dazu, um Selbstbestimmung in Ausnahmesituationen zu gewährleisten. Auch die Pandemie ändert daran nichts. Dadurch sind wir jedoch einem höheren Risiko ausgesetzt, welches Vorsorgemaßnahmen umso bedeutender macht. Dementsprechend könnte es auch Sinn ergeben zusätzlich eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung aufzusetzen.
Lesen Sie jetzt dazu in unserem Blogartikel “Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - Wie entscheide ich mich?”
Wichtig: Selbst die besten Vorsorgedokumente einschließlich Ihrer Patientenverfügung können nicht geltend gemacht werden, wenn diese nicht auffindbar sind oder keiner darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Hinterlegen Sie diese daher an einem sicheren Ort und informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber. Dies kann sowohl analog in einem Ordner oder online sein. Digitale Vorsorge ist gut geeignet um alle wichtigen Dokumente zentriert an einem Ort aufzufinden. Ein Original ist im Zweifelsfall wichtig. Digitale Vorsorge kann hier zum Beispiel Hinweise darauf geben, wo sich diese befinden.
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