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 © 2020 | ninebarc.de

10 Tipps zur Vorsorgevollmacht und warum man sie braucht

  • Autorenbild: Ninebarc
    Ninebarc
  • 1. Juli 2022
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 4. Juli 2022

Ein schlimmer Unfall oder ein Schlaganfall - wir können weder vorhersehen, ob uns etwas passieren wird, noch können wir es verhindern. Aber etwas können wir tun:

Vorbeugen, damit wichtige Dinge in unserem Sinne entschieden werden, sollte es zu einem medizinischen Notfall kommen. Eine Möglichkeit ist die Vorsorgevollmacht.

Sie verhindert, dass ein Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmt, der Entscheidungen für uns trifft. Auch Familienmitgliedern fällt diese Vollmacht nicht automatisch zu - sie müssen ernannt werden.


Melden Sie sich hier direkt kostenlos bei Ninebarc an und erstellen Ihre individuelle Vorsorgevollmacht.


Mann unterschreibt Vorsorgevollmacht
Foto von RazorMax auf Pixabay

Was ist eine Vorsorgevollmacht?


1. Die Vorsorgevollmacht besteht aus zwei Bereichen


Personensorge: Medizinische Behandlung und Wohnort


Vermögenssorge: Vermögensverwaltung und Bankangelegenheiten

Die Vorsorgevollmacht muss nicht pauschal für alle Bereiche erteilt werden. Sie können Bereiche auswählen.



2. Wichtige Hinweise


Eine solche Abmachung hat auch Nachteile. Der oder die Bevollmächtigte wird durch niemanden kontrolliert. Er oder sie handelt alleine als Ihre gesetzliche Vertretung. Es ist also möglich, dass er oder sie Geld von Ihrem Bankkonto abhebt oder Entscheidungen über Ihr Leben trifft, die Ihnen nicht gefallen. Es ist also wichtig, dass man zu Lebzeiten im Gespräch mit dem*der Kandidaten*in, Wünsche und Vorstellungen genau abklärt und sich für jemanden entscheidet, dem man volles Vertrauen entgegenbringt.


Die Vorsorgevollmacht sollte also nur einem Menschen Ihres Vertrauens ausgestellt werden.



3. Betreuungsverfügung


Wenn Sie auch im Notfall die Entscheidungskraft nicht ganz abgeben wollen, können Sie eine Betreuungsverfügung aufsetzen. Mit diesem Dokument sagen Sie dem Betreuungsgericht, wen Sie sich als Betreuungsperson wünschen und auch wen Sie nicht einsetzen wollen. Der Betreuer oder die Betreuerin wird vom Gericht ernannt und auch kontrolliert. Zusätzlich enthält die Betreuungsverfügung Details zu ihren Wünschen bei medizinischen oder anderen persönlichen Belangen. Hier können Sie festhalten, dass Sie so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden wollen oder in welches Pflegeheim Sie möchten.



4. Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung? Beides!


Wenn Sie schon genaue Vorstellungen davon haben, wie in medizinischen Fragen entschieden werden soll, ist vielleicht eine Patientenverfügung wichtig. Hier können Sie selbst bestimmen, welche Maßnahmen im medizinischen Notfall getroffen werden sollen und welche nicht. In der Vorsorgevollmacht ist nicht geregelt, nach welchen Kriterien die von Ihnen bestimmte Person entscheiden soll.

Haben Sie weder das eine noch das andere, wird ein unabhängiger Betreuer oder eine Betreuerin vom Gericht gestellt, der oder die entscheidet, was für Sie das Beste ist.

Die Gesundheit ist eine sehr persönliche Entscheidung. Wer bis zum Lebensende wichtige medizinische Entscheidungen selbst treffen will, braucht zusätzlich eine Patientenverfügung, denn eine Vorsorgevollmacht reicht nicht aus. Geht es um Leben und Tod, kann der oder die Bevollmächtigte nicht selbst entscheiden, nur mit Genehmigung eines Betreuungsgerichtes. Wenn Sie eine Patientenverfügung haben, gibt es Klarheit zwischen Arzt und Patient darüber, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen und welche nicht. In diesem Fall ist eine richterliche Entscheidung nicht notwendig.


  • Betreuungsverfügung

Schlägt dem Gericht Personen als Betreuer oder Betreuerin vor

(Entscheidungen werden vom Gericht kontrolliert)

  • Vorsorgevollmacht

Sie selbst bevollmächtigen eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl und verhindern so die gerichtliche Bestellung eines fremden Betreuers oder einer Betreuerin

(Der oder die Bevollmächtigte entscheidet alleine)

  • Patientenverfügung

Anweisungen an Betreuer oder Betreuerin oder Bevollmächtigten oder Bevollmächtigte über medizinische Entscheidungen besonders am Lebensende


Erstellen Sie jetzt kostenlos einen Account und generieren Sie einfach eine Vorlage für Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.



5. Warum nicht die Familie?


Das Gesetz verhindert, dass Familienmitglieder automatisch die Betreuung eines volljährigen Menschen übernehmen, der selbst nicht mehr entscheiden kann.


Bevor Sie eine Person Ihres Vertrauens für eine Vorsorgevollmacht eintragen, sollten Sie die Angelegenheit persönlich besprechen. Der oder die Bevollmächtigte übernimmt wichtige Aufgaben, die auch belastend sein können. Er oder sie muss vielleicht ein Pflegeheim finden, eine Wohnung auflösen, Formulare ausfüllen, Bankangelegenheiten klären und Rechnungen bezahlen. Für eine Person kann das sehr viel sein, deshalb können Sie auch mehrere Personen in die Vollmacht aufnehmen, um die Aufgabengebiete zu teilen.



6. In welcher Form muss das Dokument geschrieben sein?


Bei der Vorsorgevollmacht handelt es sich um einen Vertrag zwischen Ihnen und dem oder der Bevollmächtigten. Folgende Details müssen enthalten sein:

  • Ort,

  • Datum

  • Vor und Nachnamen

  • Adresse

  • Geburtsdatum


Der Vertrag muss unterschrieben werden und auch der oder die Bevollmächtigte muss mit vollem Namen, Adresse und Geburtsdatum genannt werden. Die Bevollmächtigten sollten den Vertrag auch unterschreiben, um zu signalisieren, dass sie die Verantwortung übernehmen wollen.

Muster für Vorsorgevollmachten finden Sie bei den Ärztekammern der Länder oder beim Bundesjustizministerium.



7. In diesen Bereichen kann der oder die Bevollmächtigte eingesetzt werden


Für welche Bereiche die Vollmacht gilt, können Sie mit einer Aufgabenliste festlegen. Wenn ein Hauskauf oder Hausverkauf ansteht, ist eine notarielle Beglaubigung nötig. Viele Banken akzeptieren eine Vorsorgevollmacht nicht, deshalb sollten Sie verschiedene Bankformulare ausfüllen, bevor der oder die Bevollmächtigte für Sie eintreten kann.


  • Vermögensangelegenheiten

Kontoführung

Rechnungen zahlen

Haus oder Wohnung verkaufen


  • Gesundheitssorge

Arzt, Ärztin oder Pflege aussuchen

Krankenhausangelegenheiten

Krankenakte einsehen

Untersuchungen oder Behandlungen erlauben


  • Aufenthalts- und Wohnangelegenheiten

Pflegeheim oder zu Hause

Entscheidungen über Haus oder Wohnung


  • Post und Telefon sowie Internet und Handy

Post und E-Mails lesen

Handy oder Telefonverträge abschließen oder kündigen


  • Behörden und Gerichte

Anwälte, Anwältinnen beauftragen

Ausweise beantragen

Rentenversicherungsangelegenheiten


  • Todesfall

Beerdigungsort und Bestattungsart



8. Wichtige Details

  • Um alles in Ihrem Namen zu regeln, zum Beispiel Kündigungen von bestehenden Verträgen zu veranlassen, muss ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte Zugriff auf alle Konten, Mitgliedschaften, Verträge oder Abos haben.


  • Es gibt auch Bereiche, die in einer Vorsorgevollmacht nicht genannt werden können und bei denen kein anderer für Sie entscheiden kann.


  • Testament: niemand kann für Sie ein Testament schreiben


  • Heirat: Niemand kann für Sie entscheiden zu heiraten


  • Gefährliche Operationen: Die Entscheidung für eine Herztransplantation oder ähnlich gefährliche Behandlungen können nicht für Sie getroffen werden. (Hier muss das Gericht eingeschaltet werden.)


  • Angelegenheiten, die nicht vom oder von der Bevollmächtigten entschieden werden können, entscheidet das Betreuungsgericht.


  • Sie können nur dann eine Vorsorgevollmacht erteilen, wenn Sie geschäftsfähig sind. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie können eine Vorsorgevollmacht auch rückgängig machen, indem Sie den Bevollmächtigten oder die Bevollmächtigte schriftlich informieren und die original Vollmacht vernichten.



9. Wie kann ich Missbrauch vorbeugen?


Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen, bestimmen Sie selbst über den Umfang der Entscheidungsmacht. Eine unbeschränkte Vollmacht ist eine Generalvollmacht, sie verleiht dem oder der Bevollmächtigten auch das Recht, Geldgeschenke im Namen des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin zu machen. Sie können jedoch die Höhe von Schenkungen vorher festlegen und beschreiben, zu welchem Zweck sie erlaubt sind.


Um Missbrauch vorzubeugen, kann man mehrere Personen entweder als einzelne Bevollmächtigte für bestimmte Bereiche oder gemeinschaftlich als Gruppe einsetzen.

Bei einer gemeinschaftlichen Vorsorgevollmacht können die Bevollmächtigten nur gemeinsam Entscheidungen treffen und handeln. Das kann allerdings auch Nachteile haben. Sind sich die Personen nicht einig, können Maßnahmen durch das Veto einer Person blockiert werden. Um das zu verhindern, ist es gut, Bevollmächtigten verschiedene Bereiche zuzuordnen oder sogar eine Rangfolge festzulegen.



10. Wann endet die Vorsorgevollmacht


Gewöhnlich endet sie mit dem Tod des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin. Damit sie auch nach dem Tod noch gültig ist, lohnt es sich, eine Klausel einzuführen, die das anordnet. Denn so kann der oder die Bevollmächtigte sich noch um die Beerdigung kümmern. Die Vollmacht kann dann durch den Widerruf der Erben beendet werden.



Fazit


Wenn wir plötzlich und unerwartet aus medizinischen oder anderen Gründen keine Entscheidungen für unser eigenes Leben mehr treffen können, muss jemand einspringen. Ein Unfall oder ein Schlaganfall könnte eine solche Situation sein.

Die Absicherung durch eine Vorsorgevollmacht hat nichts mit dem Alter zu tun. Auch junge Paare, die eine Immobilie besitzen, profitieren im Notfall davon, die Vollmachten an den Partner übergeben zu haben. Denn ohne Vollmacht sind selbst Ehepartner als gesetzliche Vertretung nicht anerkannt.


Mit einem Account bei Ninebarc können Sie eine individuelle und rechtssichere Vorlage zur Vorsorgevollmacht erstellen und erhalten Zugang zu vielen weiteren Vorsorge-relevanten Dokumenten.





 
 
 

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