Die 14 wichtigsten Fragen und Antworten zum Organspenderausweis
- Ninebarc
- 8. Aug. 2022
- 4 Min. Lesezeit
In Kürze:
In Deutschland warten aktuell über 9.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Dem stehen nur knapp über 900 SpenderInnen gegenüber. Zu wenige, denn nur wer sich explizit entschieden hat, kann spenden.
Die Information über Ihren Status als OrganspenderIn, gehört nicht ins Testament, da es bei Testamentsöffnung oft zu spät für eine Organspende ist.
Einmal OrganspenderIn, nicht immer OrganspenderIn. Die Entscheidung kann man zurücknehmen!

Foto von Jesse Orico auf Unsplash
Die Idee OrganspenderIn zu werden, kommt vielen erst, wenn sie selbst oder ein Familienmitglied betroffen sind. Es könnte vielen Menschen geholfen werden, wenn es mehr OrganspenderInnen geben würde, denn mehr als 9.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Die Anzahl der aktuellen OrganspenderInnen von nur knapp 900 macht deutlich, wie hoch die Nachfrage ist. Das am häufigsten gespendete Organ ist die Niere. OrganspenderIn zu werden ist ganz einfach, aber man sollte sich vorher genau über Voraussetzungen, Pflichten und Rechte informieren. Wir erklären, was es mit dem Spenderausweis auf sich hat und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Organspenderausweis.
1. Wie ist die Organspende in Deutschland geregelt?
In Deutschland ist die Organspende gesetzlich geregelt. Es gilt die Entscheidungslösung: die Einwilligung des Spenders oder der Spenderin ist verpflichtend. Ohne Einwilligung können also keine Organe gespendet werden. Einzige Ausnahme: Es liegt keine Entscheidung seitens des Patienten oder der Patientin vor. Dann entscheiden die Angehörigen. Medizinische Voraussetzungen ist, dass mindestens zwei MedizinerInnen unabhängig voneinander den Tod bzw. den unwiderruflichen Ausfall der Gehirnaktivität bestätigen müssen, bevor die Organspende durchgeführt werden darf. Um Betrug und Willkürlichkeit zu verhindern, sind Institutionen, die mit Organspende, Vermittlung von Organen und der Organtransplantation zu tun haben, gesetzlich strikt getrennt. Die deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO) ist für die Organspende zuständig, die Stiftung Eurotransplant (ET) ausschließlich für die Vermittlung von Organen.
Was passiert im Notfall, wenn ich keinen Organspenderausweis besitze?
Die Einwilligung zur Organspende ist eine unabdingbare Voraussetzung. Ärzte und Ärztinnen müssen sich vergewissern, ob eine schriftliche Einwilligung vorliegt. Das kann ein Organspenderausweis oder eine Patientenverfügung sein, die die Einwilligung zur Entnahme von Organen gibt.
Wenn der Wunsch eines Patienten oder einer Patientin nicht ermittelbar ist, entscheiden die nächsten Angehörigen. Das können Ehegatten oder Ehegattinnen, eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, volljährige Kinder, Eltern oder Geschwister der Großeltern sein.
Dabei sollen Angehörige sich nach dem Willen des oder der Verstorbenen richten. Ist dieser nicht bekannt, müssen Angehörige nach ihrem eigenen Ermessen entscheiden.
Um der Familie diese schwierige Entscheidung abzunehmen, ist es sinnvoll, entweder in einer Patientenverfügung oder in einem Organspenderausweis seine Zustimmung zu geben oder zu erklären, dass man keine Organe spenden möchte.
Wie funktioniert eine Organspende?
Wurde der irreversible Gehirntod eines Patienten oder einer Patientin festgestellt und liegt ein Organspenderausweis oder eine andere Einwilligung des Patienten oder der Patientin vor, wird der oder die Verstorbene medizinisch untersucht. In Absprache mit der DSO und ET werden die Daten übermittelt und nach einem passenden Organempfänger oder einer Organempfängerin gesucht. Die Operation zur Organentnahme erfolgt daraufhin in einem Krankenhaus unter den gleichen Bedingungen wie eine normale OP. Ein würdevoller Umgang mit dem oder der Verstorbenen ist auch in diesem Fall gewährleistet. Ist die Operation beendet, können Angehörige über den Leichnam verfügen und eine Beerdigung oder Einäscherung veranlassen. Die Organe werden so schnell wie möglich an den wartenden Organempfänger geliefert.
Kann ich entscheiden, wer meine Organe bekommen soll?
Die Organspende erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien, Erfolgsaussicht, Dringlichkeit und ist anonym. Die genauen Vermittlungsregeln sind von der Bundesärztekammer festgelegt. Als Spender oder Spenderin hat man keinerlei Einfluss. So soll eine ungerechte Verteilung aufgrund von Herkunft, Einkommen oder Versicherungsstatus verhindert werden.
Dürfen Familienangehörige Kontakt zum Empfänger oder Empfängerin der Organspende aufnehmen?
Das Transplantationsgesetz schreibt vor, das Beteiligte anonym bleiben. Die Koordinierungsstelle kann aber einen Briefwechsel ermöglichen, indem sie Briefe an Familienangehörige weiterleitet. Das ist allerdings nur anonym möglich.
Wie kann ich OrganspenderIn werden?
Jeder kann sich ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ohne Einwilligung der Eltern entscheiden, Organe zu spenden. Haben Eltern einen Minderjährigen als Organspender eingetragen, dürfen er oder sie ab Vollendung des 14. Lebensjahres der Entscheidung widersprechen und den Status ablehnen.
Gibt es eine Altersbegrenzung für OrganspenderInnen?
Altersbegrenzungen gibt es bei der Organspende nicht. Bei Spenderorganen zählt das biologische Alter nicht das tatsächliche Alter. So wird je nach Fall erst bei der medizinischen Prüfung entschieden, ob ein Organ zur Transplantation geeignet ist. In der Regel eignen sich junge Organe besser zur Transplantation. Aber auch eine 70 Jahre alte Niere kann einem Menschen, der keine hat, das Leben um einige Jahre verlängern.
Welche Erkrankungen schließen eine Organspende aus?
Eine Organentnahme zu Spendungszwecken ist nur dann nicht möglich, wenn der Spender oder die Spenderin HIV-positiv ist oder an einer akuten Krebserkrankung leidet.
Wie bekomme ich einen Organspenderausweis?
Den Organspenderausweis bekommen Sie ganz einfach und er ist kostenlos. Er kann auch als Karte in verschiedenen Sprachen ausgestellt werden. Sie können diesen bei Ninebarc erstellen oder bei diesen Stellen bestellen.
Webseite des Bundesgesundheitsministeriums zum Ausfüllen und Ausdrucken.
Bei Organspende-info.de zum herunterladen
Infotelefon Organspende gebührenfrei unter 0800/90 40 400
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO
Krankenkassen
Einwohnermeldeämter
Viele Arztpraxen oder Krankenhäuser
Apotheken
Kann ich meinen Wunsch zur Organspende im Testament festhalten?
Viele Menschen erwähnen in Ihrem Testament, dass sie OrganspenderIn sind. Das ist allerdings nicht nötig und bringt nichts. Bis ein Testament verlesen wird, vergeht in der Regel einige Zeit. Eine Organspende ist dann nicht mehr möglich.
Dürfen Angehörige im Notfall anders entscheiden?
Nein, Angehörige sind wie genau wie Ärzte und Ärztinnen an Ihre Entscheidung gebunden, egal ob Sie für oder gegen eine Organspende entschieden haben. Wenn Sie allerdings keine Information bezüglich Organspende hinterlassen haben, dürfen Angehörige entscheiden.
Bin ich als Organspender oder Organspenderin registriert?
Nein, deshalb sollten Sie den Organspenderausweis immer bei sich tragen. Ab 2022 soll es jedoch ein Onlineregister für Organ-und Gewebespender geben. Der Deutsche Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, um die Entscheidungsbereitschaft für die Organspende zu stärken.
Wo bewahre ich den Organspenderausweis auf?
Am besten hebt man den Organspenderausweis z. B. in der Geldbörse oder Handtasche auf, so ist er im Notfall schnell zu finden. Zusätzlich sollten Sie Angehörige informieren, dass Sie sich entschieden haben, OrganspenderIn zu werden. Denn auch wenn Sie den Ausweis nicht bei sich tragen oder gar keinen ausgefüllt haben, können Familienangehörige trotzdem in Ihrem Sinne entscheiden.
Kann ich meine Entscheidung, OrganspenderIn zu sein, rückgängig machen?
Sollten Sie Ihre Entscheidung zurücknehmen wollen, können Sie den Organspenderausweis einfach vernichten oder den Eintrag ändern, indem Sie erklären, dass Sie keine Organe spenden möchten.
Fazit
Egal ob Sie sich für oder gegen den Organspenderausweis entscheiden, in jedem Fall sollten Sie Ihre Angehörigen in einem kurzen Gespräch informieren, wie Sie zu diesem Thema stehen. Vielleicht möchten Sie auch wissen, wie Ihre Familie über dieses Thema denkt. Dann wird auch Ihnen im Notfall die Entscheidung abgenommen, sollte einem Familienmitglied etwas zustoßen. Themen wie diese können für manche Menschen unangenehm sein. Aber auch wir selbst können in die Notlage kommen, eine Organspende zu benötigen.
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